KI-Nutzungsordnung
Inhalt: 1. Präambel · 2. Geltungsbereich · 3. Begriffsbestimmung · 4. Grundsätze · 5. Unterricht · 6. Hausaufgaben · 7. Leistungsnachweise · 8. Datenschutz · 9. Urheberrecht · 10. Lehrkräfte · 11. Inkrafttreten · Info für Schülerinnen und Schüler · Info für Eltern
1. Präambel / Bildungsauftrag
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) prägt zunehmend Lern-, Arbeits- und Entscheidungsprozesse in unserer Gesellschaft. Als Schule sehen wir es als Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsvollen, reflektierten und kompetenten Umgang mit KI-gestützten Anwendungen zu befähigen.
KI-Systeme eröffnen pädagogische Chancen, etwa zur Unterstützung von Lernprozessen, zur Förderung von Kreativität sowie zur individuellen Strukturierung und Vertiefung von Inhalten. Zugleich sind mit ihrem Einsatz Risiken verbunden, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht, Transparenz, Fairness sowie die Bewertung individueller Leistungen. Der Einsatz kann weiterhin dazu führen, dass eine Verringerung der Eigenleistung stattfindet oder eigene Lernprozesse minimiert oder verhindert werden, wenn die Nutzung unreflektiert oder ohne Prüfung stattfindet.
Diese KI-Nutzungsordnung schafft einen verbindlichen Rahmen für den schulischen Umgang mit KI. Sie trägt dazu bei, pädagogische Potenziale sinnvoll zu nutzen, rechtliche Vorgaben einzuhalten, die Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler zu sichern sowie einen fairen und transparenten Einsatz von KI im schulischen Kontext zu gewährleisten.
2. Geltungsbereich
Diese KI-Nutzungsordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für weiteres an der Schule tätiges Personal. Sie findet Anwendung auf die Nutzung von KI-gestützten Anwendungen
- im Unterricht,
- bei Hausaufgaben,
- bei Leistungsnachweisen, Prüfungen, Projekten und Facharbeiten
- sowie in sonstigen schulischen Kontexten.
Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob KI-Tools von Lehrkräften selbst eingesetzt oder von Schülerinnen und Schülern im Rahmen schulischer Aufgaben genutzt werden.
3. Begriffsbestimmung: Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet digitale Systeme, die mithilfe von Daten und lernenden Algorithmen Informationen verarbeiten und daraus Inhalte, Vorschläge oder Handlungsempfehlungen ableiten. KI-gestützte Anwendungen können unter anderem
- Texte erzeugen oder überarbeiten,
- Bilder, Grafiken oder Präsentationen erstellen,
- Informationen zusammenfassen oder erklären,
- dialogorientierte Rückmeldungen geben.
Ein Beispiel für eine für den schulischen Einsatz vorgesehene Anwendung ist der vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Chatbot „telli“. KI-Systeme verfügen nicht über ein eigenes inhaltliches Verständnis. Ihre Ergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können fehlerhaft, unvollständig oder verzerrt sein. Ergebnisse von KI-Systemen müssen daher stets kritisch geprüft werden.
4. Grundsätze der KI-Nutzung
Die Nutzung von KI-gestützten Anwendungen im schulischen Kontext erfolgt lernförderlich und altersangemessen. Sie dient der Unterstützung von Lernprozessen sowie der Entwicklung von Medien-, Urteils- und Reflexionskompetenz. Der Einsatz von KI hat verantwortungsvoll und kritisch zu erfolgen. Ergebnisse von KI-Systemen sind fachlich zu überprüfen, einzuordnen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Nutzung von KI muss transparent und nachvollziehbar sein. Art, Umfang und Zweck der KI-Nutzung sind offenzulegen, sofern dies für die jeweilige Lernsituation erforderlich ist. Die Nutzung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen. KI ersetzt nicht das eigenständige Denken, Lernen und Urteilen der Schülerinnen und Schüler. Die Verantwortung für Lernprozesse, Bewertungen und pädagogische Entscheidungen liegt stets bei den beteiligten Personen.
5. KI im Unterricht
5.1 Zulässige Nutzung
Die Nutzung von KI im Unterricht ist zulässig, wenn die jeweilige Lehrkraft den Einsatz ausdrücklich erlaubt oder anleitet und Ziel, Zweck sowie Umfang der Nutzung klar benannt sind. Die Nutzung muss für alle Lernenden transparent erfolgen und pädagogisch begründet sein. KI kann insbesondere eingesetzt werden zur
- Ideenfindung und Strukturierung von Lerninhalten,
- sprachlichen Überarbeitung eigener Texte,
- Unterstützung beim Verständnis komplexer Sachverhalte,
- Erstellung von Visualisierungen oder Präsentationshilfen,
- reflektierten Auseinandersetzung mit KI-Ergebnissen.
5.2 Verantwortung
Die Schulleitung kann für den schulischen Einsatz geeignete KI-Tools festlegen oder Empfehlungen aussprechen. Die Verantwortung für die Einhaltung der hier vorliegenden KI-Nutzungsordnung liegt bei den Lehrkräften, sowie bei den Schülerinnen und Schülern. Ergebnisse von KI-Systemen sind kritisch zu prüfen, fachlich zu bewerten und gegebenenfalls zu korrigieren. Eine unreflektierte Übernahme von KI-Ergebnissen ist unzulässig.
6. KI bei Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der selbstständigen Vertiefung und Festigung von Lerninhalten. Die Nutzung von KI zur vollständigen Erledigung von Hausaufgaben ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Lehrkraft kann für einzelne Aufgaben den Einsatz von KI ausdrücklich zulassen. In diesen Fällen sind Art und Umfang der KI-Nutzung transparent offenzulegen. Bei begründetem Verdacht auf unzulässige oder unreflektierte Nutzung kann eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Überprüfung erfolgen.
7. KI bei Leistungsnachweisen, Projekten und Prüfungen
7.1 Grundsatz der Eigenständigkeit
Leistungsnachweise dienen der Bewertung individuell erbrachter Leistungen. Der Grundsatz der Eigenständigkeit gilt uneingeschränkt. KI darf bei Leistungsnachweisen, Prüfungen, Projekten und Facharbeiten nur genutzt werden, wenn dies ausdrücklich durch die Lehrkraft erlaubt wurde.
7.2 Offenlegungspflicht
Wird KI genutzt, sind das verwendete System sowie Art und Umfang der Nutzung und verwendeten Prompts vollständig und transparent anzugeben.
7.3 Unzulässige Nutzung und deren Folgen
Die nicht genehmigte oder nicht offengelegte Nutzung von KI bei Leistungsnachweisen gilt als Täuschungsversuch der Schülerinnen und Schüler und es wird gemäß der geltenden schulrechtlichen Regelungen verfahren.
8. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
In KI-Systeme dürfen keine personenbezogenen oder sensiblen Daten Dritter eingegeben werden. Dazu zählen insbesondere Namen, Kontaktdaten, Leistungs- und Bewertungsdaten, Fotos, Sprachaufnahmen sowie schriftliche Schülerarbeiten. Auch von der Eingabe eigener personenbezogener Daten wird ausdrücklich abgeraten. Eine verpflichtende Nutzung privater Accounts oder die verpflichtende Erstellung persönlicher Nutzerkonten durch Schülerinnen und Schüler ist unzulässig. Die Nutzung externer KI-Dienste erfolgt auf eigene Verantwortung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
9. Urheberrecht
Bei der Nutzung von KI-gestützten Anwendungen sind die geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Materialien dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet oder hochgeladen werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Urheber eine Nutzung in KI-Tools grundsätzlich untersagt. Schulinterne Materialien unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht und dürfen nur entsprechend den geltenden Regelungen genutzt werden. Erreicht der Prompt eine gewisse Schöpfungshöhe, kann dieser ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein.
10. KI-Nutzung durch Lehrkräfte
KI-Systeme dürfen durch Lehrkräfte unterstützend bei der Unterrichtsvorbereitung, Organisation und Feedback eingesetzt werden. Eine automatisierte Bewertung von Schülerleistungen ohne abschließende Prüfung und Verantwortung durch die Lehrkraft ist unzulässig. Der Einsatz von KI-gestützten Feedback- oder Analysewerkzeugen erfolgt transparent und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie dienstlicher Regelungen.
10.1 Verstöße und Konsequenzen
Verstöße gegen diese KI-Nutzungsordnung können pädagogische Maßnahmen sowie schulrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach Schwere und Kontext des Verstoßes.
11. Inkrafttreten und Weiterentwicklung
Diese KI-Nutzungsordnung tritt nach Beschluss durch die zuständigen schulischen Gremien in Kraft. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt, um neuen pädagogischen, technischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Information für Schülerinnen und Schüler
Künstliche Intelligenz (KI) in der Schule – wichtige Informationen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
in der Schule lernt ihr nicht nur Fachinhalte, sondern auch, wie man verantwortungsvoll mit digitalen Werkzeugen umgeht. Dazu gehört heutzutage auch Künstliche Intelligenz (KI). KI kann beim Lernen helfen – sie kann erklären, Ideen liefern oder Texte sprachlich überarbeiten. Aber: KI denkt nicht selbst. Sie kann Fehler machen, Dinge erfinden oder falsche Informationen liefern. Sie kann somit nicht euer eigenes Denken ersetzen, geschweige denn euren Lernzuwachs erhöhen, wenn die Nutzung unreflektiert oder unüberlegt erfolgt.
Wann darfst du KI im schulischen Kontext nutzen?
Du darfst KI nur dann nutzen,
- wenn deine Lehrkraft dies ausdrücklich erlaubt,
- und nur für den Zweck, der im Unterricht genannt wurde.
Typische erlaubte Nutzungen (wenn die Lehrkraft zustimmt) sind zum Beispiel:
- Erklärungen zu schwierigen Inhalten,
- Sammeln von Ideen oder Gliederungen,
- sprachliche Überarbeitung eigener Texte,
- kritische Auseinandersetzung mit KI-Ergebnissen.
Was ist verboten?
KI darf nicht genutzt werden, um schulische Leistungen zu ersetzen oder vorzutäuschen. Verboten ist insbesondere:
- vollständige Texte, Präsentationen oder Lösungen von KI erstellen zu lassen,
- KI-Ergebnisse als eigene Leistung auszugeben,
- KI bei Klassenarbeiten, Tests oder Prüfungen zu nutzen,
- Ergebnisse ungeprüft zu übernehmen.
Nicht erlaubte Nutzung gilt als Täuschung und kann schulische Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Notenabzug.
Datenschutz
In KI-Systeme dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter eingegeben werden. Dazu gehören:
- Namen, Adressen, Telefonnummern,
- Fotos oder Sprachaufnahmen,
- Informationen über Mitschülerinnen, Mitschüler oder Lehrkräfte,
- Zugangsdaten oder private Accounts.
Auch von der Eingabe eigener personenbezogener Daten wird ausdrücklich abgeraten.
Merke dir:
- KI kann helfen, aber nicht für dich denken.
- Deine eigene Leistung bleibt Pflicht.
- KI-Ergebnisse sind immer kritisch prüfen.
- Hast du Zweifel: Frag deine Lehrkraft.
Information für Eltern
Information zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an unserer Schule
Sehr geehrte Eltern,
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch im schulischen Alltag. Als Schule sehen wir es als unsere Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsvollen, reflektierten und kompetenten Umgang mit digitalen Werkzeugen zu befähigen. Vor diesem Hintergrund hat die Schule eine verbindliche KI-Nutzungsordnung verabschiedet, die klare Regeln für den Einsatz von KI im Unterricht, bei Hausaufgaben und bei Leistungsnachweisen festlegt.
Ziel der KI-Nutzung
Der Einsatz von KI dient der Unterstützung von Lernprozessen, der Förderung von Medien- und Urteilskompetenz sowie der kritischen Auseinandersetzung mit digitalen Technologien. KI ersetzt dabei nicht das eigene Denken oder Lernen der Schülerinnen und Schüler.
Zentrale Regelungen
- KI wird im Unterricht nur eingesetzt, wenn dies pädagogisch sinnvoll und durch die Lehrkraft erlaubt ist.
- Die Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler bleibt verbindlich. Die Nutzung von KI muss transparent erfolgen.
- Bei Leistungsnachweisen ist KI nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
- Es dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter in KI-Systeme eingegeben werden. Auch von der Eingabe eigener personenbezogener Daten wird ausdrücklich abgeraten.
Datenschutz und Verantwortung
Der Einsatz von KI erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Schülerinnen und Schüler werden ausdrücklich darauf hingewiesen, keine personenbezogenen Daten – weder eigene noch die von Dritten – in KI-Anwendungen einzugeben. Uns ist Transparenz wichtig. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an die Klassenlehrkräfte oder die Schulleitung wenden.